Online Anmeldung & Abmeldung Info

Die digitale Fahrzeugzulassung, auch "i-Kfz" genannt, ermöglicht die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Fahrzeugen online. Seit dem 1. September 2023 ist dieses Verfahren bundesweit verfügbar und vereinfacht die Fahrzeugzulassung, indem der Weg zur Zulassungsstelle entfällt.

Voraussetzungen und Hinweise:

  • Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2015 zurückliegen, damit die notwendigen Sicherheitscodes auf den Zulassungsdokumenten bereits vorhanden sind.
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme). Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.

Stempelplakette vorne

Um den Sicherheitscode auf dem Kennzeichen für die Online-Zulassung freizulegen, muss die obere Schicht der Stempelplakette vorsichtig entfernt werden. Darunter befindet sich ein dreistelliger Code, der freigerubbelt werden muss. Alternativ kann auch ein QR-Code vorhanden sein, der gescannt werden kann, wenn der Code beschädigt ist.

Stempelplakette hinten

Darunter befindet sich ein dreistelliger Code, der freigerubbelt werden muss.

Gültiger Personalausweis